§1 Zahlungsbedingungen:
- Unsere Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug bar zu begleichen,
es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Schecks werden nur
nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. - Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung ist nur zulässig
mit von uns anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen, soweit der Auftraggeber
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist (Personen i.S. § 310 / 1 BGB). Bei diesem Personenkreis
ist die Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten gemäß § 320 BGB unzulässig
und es werden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz der Europäische Zentralbank erhoben, soweit kein höherer Schaden
entstanden ist. - Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die aus einem anderen Rechtsverhältnis
stammen, ist ausgeschlossen. - Bekannt gegebene Preise verstehen sich ab Betriebssitz, ohne Verpackung und ohne
Mehrwertsteuer.
§2 Kostenvoranschläge:
- Kostenvoranschläge werden stets bei nicht- oder nur teildemontierten Geräten erstellt.
Bei Überschreitung bis zu 10% der ursprünglichen Voranschlagssumme sind wir berechtigt,
die Reparatur ohne besonderen Auftrag zu Lasten des Auftraggebers auszuführen.
Bei Feststellung weiterer Schäden wird wird der Auftraggeber über die Mehrkosten unterrichtet,
wenn diese die ursprüngliche Voranschlagssumme überschreiten. - Die Systemdiagnose des zu reparierenden Gerätes und der Kostenvoranschlag verursachen
Aufwendungen. Daher werden für diese Aufwendungen Pauschalen erhoben, die in
Ihrer jeweils gültigen Fassung für den Auftraggeber ersichtlich an der Reparaturannahme
aushängen. Bei Auftragserteilung werden die Pauschalen mit dem tatsächlich entstandenen
Rechnungsbetrag verrechnet. Bei Nichterteilung des Auftrages dienen die Pauschalen
zur Deckung der entstandenen Aufwendungen.
§3 Versand und Gefahrübergang:
- Versandart- und weg werden allein durch uns bestimmt. Der Versand erfolgt mit der DHL
per Nachnahme ab St. Wendel, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. - Versand- und Verpackungskosten , sowie die Nachnahmegebühr trägt der Auftraggeber.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen. - Veränderungen oder Verschlechterungen des Liefergegenstandes während des Transportes
haben wir nicht zu vertreten. - Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand an das Transportunternehmen
übergeben wurde, unabhängig davon, ob wir die Versandkosten übernehmen. - Etwaige Verluste und Beschädigungen sind sofort beim Empfang des Liefergegenstandes
beim Transportunternehmen anzumelden.
§4 Reparaturtermine und Fristen:
- Reparatur- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt sind
und die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten
hat, unmöglich gemacht wird. Solche Umstände liegen z.B. in der Lieferverzögerung von
Ersatzteilen, in Streiks bzw. Aussperrungen, in Betriebsstörungen jeder Art oder in der
Nichtvorlage von Unterlagen, die für den Reparaturauftrag erforderlich sind. - Für Aufträge, die verspätet zur Auslieferung kommen, können Schadenersatzansprüche,
außer solche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur geltend
gemacht werden, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. - Wird uns innerhalb von 6 Wochen nach Erstellung eines Kostenvoranschlages der Reparaturauftrag
nicht erteilt, sind wir berechtigt, das Gerät gegen Berechnung der Kostenvoranschlagspauschale
und der entstandenen Kosten auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers
zurückzusenden.
§5 Gewährleistung und Haftung:
- Die Gewährleistung für alle Aufträge beträgt 1 Jahr.
- Der Auftraggeber hat bei Vorliegen eines Mangels eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu setzen. Diese beginnt erst zu laufen, wenn uns der Vertragsgegenstand zur Durchführung
der Nacherfüllung zur Verfügung steht. Erst wenn die Nachbesserung unmöglich
oder nicht erfolgreich ist, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf angemessene Herabsetzung
der Vergütung oder Rücktritt. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, soweit uns nur
eine geringe Pflichtverletzung zur Last fällt. - Ist die Reparatur nach den anerkannten Regeln der Technik nicht möglich bzw. nicht erfolgreich
durchführbar, liegt darin kein Mangel der Reparaturleistung. - Unsere Haftung außerhalb der Mängelrechte ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um
eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, den gesetzlichen
Vertreter oder von uns eingesetzter Erfüllungsgehilfen handelt oder bei sonstigen
Schäden eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Bei solchen
Pflichtverletzungen kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sollte dem Auftraggeber
ungeachtet dessen ein Schadenersatzanspruch wegen einer fahrlässigen Hauptpflichtverletzung
zustehen, begrenzt sich der Schadenersatz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes. Die
Haftungsausschlüsse gelten nicht für den Fall eines arglistigen Verschweigens des Mangels
bzw. Einer selbstständigen Garantieübernahme durch uns. - Äußerlich erkennbare Mängel sind bei Meidung des Verfalls aller Gewährleistungsansprüche
innerhalb von 10 Tagen seit Rückerhalt des Gerätes bzw. Eingang am Bestimmungsort
bei uns schriftlich anzuzeigen. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der
Auftraggeber selbst oder durch Dritte Arbeiten am Gerät vornimmt. - Gewährleistungsansprüche können nur unter Vorlage der Reparaturrechnung geltend gemacht
werden.
§6 Pfandrecht:
- Das Werkstattunternehmerpfandrecht aus §647 BGB erstreckt sich auch auf Forderungen
aus früheren, durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen, die am pfandbehafteten
Gegenstand vorgenommen wurden. Es gilt weiterhin für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung,
soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. - Für Gegenstände, die nach Beendigung des Auftrages, nach einer Abholaufforderung, einem
vergeblichen Rücksendeversuch oder nach dem vereinbarten Abholtermin länger als
ein Monat bei uns lagern, wird keine Haftung für einfache Fahrlässigkeit übernommen.
Soweit die in einer Abholaufforderung gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, wird ein Lagergeld
zu Lasten des Auftraggebers berechnet. Werden die Gegenstände auch nach Ablauf
von 2 Monaten seit der Abholaufforderung nicht abgeholt, sind wir berechtigt, eine
Verkaufsandrohung zuzusenden, die bei Ablauf eines weiteren Monats zur freihändigen
Verwertung des Gegenstandes zur Deckung der aufgelaufenen Forderungen berechtigt.
Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber ausgeschüttet.
§7 Händleraufträge:
- Werden Reparaturaufträge von Händlern bzw. Verkäufern über Geräte erteilt, die von ihren
Kunden zur Reparatur gegeben wurden (Händleraufträge), haben der Händler bzw. der
Verkäufer als alleinige Vertragspartner die Reparatur- und/oder Gebührenrechnung unabhängig
davon zu begleichen, ob die Reparatur im Verhältnis zwischen Händler/Verkäufer
und deren Kunden (Verkaufsgeschäft) unter die Gewährleistungsrechte fällt oder nicht. - Soweit wir aus Kulanz- und Servicegründen die Auseinandersetzung über den Gewährleistungseintritt
mit dem Hersteller/Großhändler für den Auftraggeber führen, tritt dieser mit
der Auftragserteilung seine Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Großhändler
an uns erfüllungshalber ab bzw. soweit dies nicht möglich ist, erteilt er Inkassoermächtigung. - Soweit der Händler/Verkäufer die Reparaturrechnung gezahlt hat, treten wir die Gewährleistungsansprüche
gegen den Hersteller/Großhändler an den Händler/ Verkäufer zurück
ab, insoweit verliert die vorherige Abtretung ihre Wirkung.
§8 Salvatoresche Klausel, Erfüllungsort, anwendbares Recht:
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder den
gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon
nicht berührt. - Soweit gesetzlich zulässig ist der Erfüllungsort St. Wendel und der Gerichtsstand Saarbrücken.
- Auch bei Versendung ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht.
St. Wendel, im Januar 2004